Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundeschule – Silvia
Stand: Mai 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Kurse, Trainingsstunden, Workshops und Veranstaltungen der Hundeschule „Hundeschule – Silvia“.
Mit der Anmeldung zu einem Angebot erkennt die teilnehmende Person diese AGB verbindlich an.
§2 Vertragsschluss
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per WhatsApp, per E-Mail oder über ein Online-Anmeldeformular erfolgen.
Mit der Terminbestätigung oder Teilnahmebestätigung durch die Hundeschule kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Die Hundeschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§3 Zahlungsbedingungen
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus den aktuellen Angeboten der Hundeschule.
Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus per Überweisung oder in bar vor Beginn der Trainingseinheit.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Teilnahme verweigert werden.
Bereits gezahlte Gebühren sind grundsätzlich nicht übertragbar.
§4 Absage, Stornierung und Terminverschiebung
Eine Absage oder Terminverschiebung durch die teilnehmende Person muss mindestens 36 Stunden vor Beginn erfolgen.
Bei rechtzeitiger Absage werden 50 % des bereits gezahlten Betrages zurückerstattet.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der vollständige Betrag bleibt zahlungspflichtig.
Die Hundeschule behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Wetterbedingungen oder höhere Gewalt) zu verschieben oder abzusagen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall gutgeschrieben oder erstattet.
§5 Teilnahmevoraussetzungen
5.1 Gesundheit des Hundes
Teilnehmende Hunde müssen gesund sowie frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
Läufige Hündinnen sind der Hundeschule vor Beginn des Trainings mitzuteilen.
5.2 Impfungen und Versicherung
Für jeden teilnehmenden Hund muss ein gültiger, altersentsprechender Impfschutz bestehen.
Außerdem ist eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Die Hundeschule ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
5.3 Hunde aus dem Ausland
Hunde aus dem Ausland müssen sich mindestens drei Monate in Deutschland befinden, bevor sie an Angeboten teilnehmen dürfen.
§6 Umgang mit dem Hund / Tierschutz
Die Ausbildung erfolgt nach tierschutzkonformen Grundsätzen.
Jegliche Form von tierschutzwidriger Behandlung oder der Einsatz aversiver Hilfsmittel (z. B. Rappeldosen, Stachelhalsbänder, Teletaktgeräte oder vergleichbare Mittel) ist untersagt.
Bei Verstößen behält sich die Hundeschule vor, Teilnehmende sofort vom Training auszuschließen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
§7 Rechtliche Verpflichtungen der Teilnehmenden
Die teilnehmende Person ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften verantwortlich, insbesondere hinsichtlich:
-
Leinenpflicht,
-
Maulkorbpflicht,
-
Halterauflagen,
-
behördlicher Genehmigungen.
Bestehende Auflagen sind der Hundeschule vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Für Hunde, die im Saarland genehmigungspflichtig sind, muss die behördliche Genehmigung vorgelegt werden. Der Hund darf ausschließlich von der genehmigten Person geführt werden.
§8 Durchführung des Trainings
Während der Trainingsstunden sowie beim Betreten und Verlassen des Trainingsgeländes sind Hunde grundsätzlich angeleint zu führen, sofern keine ausdrückliche Freigabe erfolgt.
Die Hundeschule kann das Tragen eines geeigneten Maulkorbs anordnen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.
Ist ein Hund nicht an das Tragen eines Maulkorbs gewöhnt, muss vor einer weiteren Teilnahme zunächst ein entsprechendes Training erfolgen.
Die teilnehmende Person verpflichtet sich:
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den Hund unter Kontrolle zu halten,
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andere Menschen und Tiere nicht zu gefährden,
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Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen,
-
den Anweisungen der Hundeschule Folge zu leisten.
§9 Ausrüstung
Teilnehmende Hunde müssen mit geeignetem und tierschutzgerechtem Equipment ausgestattet sein.
Hierzu gehören insbesondere:
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gut sitzendes Geschirr oder Halsband,
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stabile Leine,
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gegebenenfalls passender Maulkorb.
Die Hundeschule kann ungeeignetes oder tierschutzwidriges Equipment untersagen.
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
§10 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Die Hundeschule haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden, haftet ausschließlich die jeweilige Halterin oder der jeweilige Halter.
Eltern haften für ihre Kinder.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, Terminorganisation und Kundenkommunikation verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Mit der Anmeldung erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass Kontaktdaten zur Kommunikation (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) verwendet werden dürfen.
§12 Foto- und Videoaufnahmen
Während des Trainings können Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese werden ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der betroffenen Personen für Werbe- oder Social-Media-Zwecke verwendet.
Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
§13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Hundeschule.
Hundeschule – Silvia
Inhaberin: Silvia Blatton-Hielscher
Georg – Röder Str.1
64405 Fischbachtal
0176 433 _ 422 - 58
inf@hundeschule-silvia.com